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EuGH, 09.07.1991 - C-250/90 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- EU-Kommission
Control Union / Kommission
EWG-Vertrag, Artikel 173 Absatz 3
1. Nichtigkeitsklage - Fristen - Ausschlußwirkung - EU-Kommission
Control Union / Kommission
- Wolters Kluwer
Geeignetheit für Kontrollaufgaben im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe; Ausschreibungsverfahren zur Ermittlung eines Kontrollunternehmens
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 2
1. Nichtigkeitsklage - Fristen - Ausschlußwirkung; [EWG-Vertrag, Artikel 173 Absatz 3] 2. Untätigkeitsklage - Treffen einer Entscheidung - Unzulässigkeit; [EWG-Vertrag, Artikel 175]
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Papierfundstellen
- Slg. 1991, I-3585
Wird zitiert von ...
- EuG, 01.12.1999 - T-125/96
Boehringer / Rat
172 Auch das Vorbringen der Kommission, wonach die Klägerinnen anstelle einer Nichtigkeits- eine Untätigkeitsklage hätten erheben müssen, greift nicht durch, denn nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes liegt Untätigkeit im Sinne des Artikels 175 EG-Vertrag dann vor, wenn ein Bescheid oder eine Stellungnahme ausbleibt, nicht aber dann, wenn ein anderer als der vom Betroffenen gewünschte oder für notwendig erachtete Rechtsakt erlassen wird (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Juli 1971 in der Rechtssache 8/71, Deutscher Komponistenverband/Kommission, Slg. 1971, 705, Randnr. 2, und in der Rechtssache Nordgetreide/Kommission; Beschluß des Gerichts vom 9. Juli 1991 in der Rechtssache C-250/90, Control Union/Kommission, Slg. 1991, I-3585, Randnr. 16).